Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Regio Service Dienstleistungs GmbH und dem/der zu vermittelnden Arbeitsuchenden.

1. Gültigkeit

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Regio Service Dienstleistungs GmbH und dem/der Arbeitsuchenden gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des/der Arbeitsuchenden, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der Regio Service Dienstleistungs GmbH schriftlich vereinbart sind. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gültigkeit, auch wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht darauf verwiesen wird. Grundlage der Vereinbarung ist die Aufnahme in die Vermittlungsdatei der Regio Service Dienstleistungs GmbH bzw. die Verwaltung der Daten der arbeitsuchenden Person für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarung.

2. Vertragsabschluss

Der/Die Arbeitsuchende erklärt mit dem Unterzeichnen des schriftlichen Vermittlungsvertrages der Regio Service Dienstleistungs- GmbH gegenüber, dass die Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und er/sie mit dem Vertrag einverstanden ist. Die Regio Service Dienstleistungs- GmbH ist nicht verpflichtet, mit jedem Arbeitsuchenden einen Vertrag abzuschließen. Die Regio Service Dienstleistungs GmbH ist berechtigt, die Personalien der Arbeitsuchenden auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen) weiterzugeben. Die Regio Service Dienstleistungs- GmbH ist ggf. berechtigt, zur besseren Vermittlungsmöglichkeit des/der Arbeitsuchenden, Bewerbungsmaterial anzufordern bzw. selbst oder durch Dritte zu produzieren.

3. Dienstleistungsbeginn

Mit Hinterlegung einer gültigen Kopie des persönlichen Vermittlungsgutscheines der zuständigen Arbeitsagentur, ARGE oder eines anderen Jobcenters des/der Arbeitsuchenden und dem Abschluss eines schriftlichen Vermittlungsvertrages beginnt die Regio Service Dienstleistungs GmbH für den/die Arbeitsuchende/n gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden. Hat der/die Arbeitsuchende keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der zuständigen Arbeitsagentur, ARGE oder eines anderen Jobcenters, so hat der/die Arbeitsuchende die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch&xnbsp; (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst zu tragen bzw. wird mit dem/der Arbeitsuchenden ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.

4. Vergütung

Die Höhe der Provision bei erfolgreicher Vermittlung durch die Regio Service Dienstleistungs GmbH im Auftrag des Arbeitsuchenden beträgt:

- einmalig 60 Euro bei einer Beschäftigung auf 400 Euro-Basis
- einmalig 20% eines monatlichen Bruttogehaltes

Kostenfrei ist die Vermittlung für den Arbeitsuchenden, wenn er einen gültigen Vermittlungsgutschein vorlegt.
Die Regio Service Dienstleistungs GmbH erhält bei erfolgreicher Vermittlung des/der Arbeitsuchenden in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für ihre Dienstleistung Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02. Wird das vermittelte Arbeitsverhältnis zwischen dem/der Arbeitsuchenden und dem Arbeitgeber vor Ablauf von 6 Monaten beendet, was durch Verschulden des/der Arbeitnehmers/in (Arbeitsverweigerung, Kündigung usw.) zurückzuführen ist, muss der Arbeitnehmer den Restbetrag aus der Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung (SGB III) § 421g vom 27.03.02 selbst tragen. Kommt auf Grund der Vermittlung der Regio Service Dienstleistungs GmbH ein Arbeitsvertrag nach Ablauf der dreimonatigen Frist des Vertrages zustande, ist der ausgehändigte Vermittlungsgutschein abgelaufen und kann von Seiten des Arbeitsamtes kein neuer Vermittlungsgutschein ausgestellt werden, so ist eine Provision in Höhe von 20% eines monatlichen Bruttogehaltes vom Auftraggeber zu zahlen.

5. Vertragsdauer

Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet jedoch mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheines der zuständigen Arbeitsagentur, ARGE oder eines anderen Jobcenters des/der Arbeitsuchenden. Die Dienstleistung der Regio Service Dienstleistungs GmbH verlängert sich weiter, wenn der/die Arbeitsuchende einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein der zuständigen Arbeitsagentur, ARGE oder eines anderen Jobcenters bei der Regio Service Dienstleistungs GmbH hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen ist.

6. Haftung

Die Regio Service Dienstleistungs- GmbH übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitssuchenden als auch für die Arbeitgeber. Bei nicht Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Vermittlungstätigkeit der Regio Service Dienstleistungs GmbH ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit und für den eventuellen Missbrauch von Informationen des/der Arbeitsuchenden, die an Dritte zur Anbahnung einer möglichen Vermittlung notwendig sind.

7. Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern jederzeit schriftlich gekündigt werden. Eine Kündigung rückwirkend ist ausgeschlossen. Ein rechtmäßig entstandener Anspruch auf eine Vergütung wird durch eine Kündigung nicht ausgeschlossen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der/die Arbeitsuchende die Löschung der eigenen persönlichen Daten in der Vermittlungsdatei der Regio Service Dienstleistungs GmbH sowie die Aushändigung eigener persönlichen Unterlagen verlangen.

8. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind nach Erhalt und ohne Abzug fällig.

Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines - durch die Regio Service Dienstleistungs GmbH vermittelten – Arbeitsvertrages an die Regio Service Dienstleistungs GmbH zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten, bzw. verloren haben oder wird nicht vom Vermittelten an die Regio Service Dienstleistungs GmbH ausgehändigt, ist der Vermittelte zur Zahlung der in dem Vermittlungsvertrag eingetragenen Vermittlungsprovision verpflichtet.

9. Änderungen / Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen von Vermittlungsverträgen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.