So erhalten Sie den Gutschein



Auf Wunsch erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben* (dazu gehört auch ein ruhender Anspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs Wochen von der Agentur für Arbeit oder von einem privaten Arbeitsvermittler noch nicht vermittelt sind.
Entscheidend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in denen Sie an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung oder beruflichen Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben.
Einen Gutschein erhalten Sie auch, wenn Sie zurzeit in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt waren (eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht erforderlich).
*) Durch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, dessen Dauer allein auf § 127 Abs. 3 SGB III beruht und deshalb von vorneherein weniger als sechs Monate beträgt, ist die Anspruchsvoraussetzung nicht erfüllt.



Wenn Sie keinen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein haben



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